§ 40 Spielverlustwertung
X : X
Verbandsentscheid oder Spiele wurden nicht nachgeholt.
X : 0
Verbandsentscheid
(1)
Bricht eine Mannschaft ein Spiel ab, verschuldet sie einen
Spielabbruch oder Spielausfall, tritt sie zu einem Spiel nicht oder
nicht rechtzeitig (§ 30) mit sieben Spielern an, wird ihr dieses
Spiel mit X : 0 Toren als verloren und für den Gegner als gewonnen
gewertet. Treten beide Mannschaften nicht an, wird dieses Spiel für
beide Vereine mit X : 0 Toren als verloren gewertet.